Tiles hat geschrieben:Öhm, ich begehe doch keine Urheberrechtsverletzung wenn ich einen Link setze. Dann wäre wie gesagt Google dran. Denn die verlinken alles. Und das Internet funktioniert nun mal durch Links.
Ganz so simpel, ist das doch nicht. Google zeigt viele Links nicht an. Und wenn Du Links setzt würdest Du Dich nur strafbar machen, wenn Du die verlinkten Daten auch hochgeladen hast? Das finde ich zu einfach.
Tiles hat geschrieben:Sollte man denen in Hamburg mal bei Gelegenheit erklären. Die Urheberrechtsverletzung hat nur der begangen der den illegalen Inhalt hochgeladen und online gestellt hat. Und der muss und kann belangt werden wenn das der Fall ist. Das ist zum Beispiel beim Filesharen der Fall wenn man urheberrechtlich geschütztes Material weiterverbreitet.
Und was wäre mit einer kommerziellen Suchmaschine, die gezielt illegal hochgeladene Inhalte listet? Das wäre dann nicht strafbar?
Tiles hat geschrieben:Was das LG Hamburg gemacht hat ist ein Urteil gegen das Grundgesetz von wegen Unschuldsvermutung. Die gehen wie bei der GEMA nun davon aus dass jeder Link erst mal illegal ist. Und ich muss nun als Privatperson polizeiliche Nachforschungen anstellen ob das vielleicht doch alles legal ist und ob ich das verlinken darf. Und das ist der Kasus Knaxus. Man müsste prakisch von jedem der Content zur Verfügung stellt erst mal eine eidesstattliche Versicherung einholen dass das Zeug unter dem Link legal ist.
Das stimmt doch gar nicht. Das Urteil geht explizit darauf ein, dass eine Absicht zur Gewinnerzielung wichtig ist. Mit Privatpersonen hat das also erst mal nicht so viel zu tun. Was wäre denn mit einer Blacklist, die man als kommerzieller Seiten-Betreiber mit den eigenen Links regelmäßig abgleichen soll? Finde ich irgendwie noch zumutbar.
Tiles hat geschrieben:Und wie schon das LG Hamburg selber zeigt funktioniert das schlicht nicht. Das hat ja Heise gleich im Anschluss getan, und damit bewiesen welch grosser Unfug das Urteil ist. Selbst das LG Hamburg gibt auf Nachfrage keine Antwort. Und das sind angeblich die Guten.
Das Argument der Praktikabilität finde ich im Gegensatz zu vielen anderen Argumenten sehr einleuchtend und wichtig. Ich sehe die Ideen zur Umsetzung einer praktikablen Lösung aber eben nicht bei den Gerichten. Das muss von der Exekutive kommen.
Tiles hat geschrieben:Achtung, ich begehe hier sehr wahrscheinlich einen Rechtsverstoss in dem ich das hier verlinke. Bitte verhaften sie mich umgehend:
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 67571.html
Wie zum Deibel soll ich denn dann rausfinden ob dieser Link nun legal oder illegal ist wenn noch nicht mal die Guten auf so eine Anfrage reagieren? Eine Hausdurchsuchung anordnen? Ich bin doch kein Cop. Ich wäre ja fast dafür das LG Hamburg mit Anfrage Mails zuzuschütten bis das Urteil wieder gekippt ist.
Tust Du eben nicht und Du musst auch nichts rausfinden, da Du hier nicht mit der Absicht zur Gewinnerzielung postest, so verstehe ich jedenfalls das Urteil.
Tiles hat geschrieben:Nach dem Urteil muss ich als Webseiten- und Forenbetreiber auch noch Weltpolizei spielen und jeden neuen Link erst mal checken. Und checken langt ja nicht, ich muss SICHER sein dass ich da nicht falsches verlinke. Also Mail raus und auf die eidesstattliche Versicherung warten. Bei drei Gazillionen neuer Links pro Tag in einer Community kann das verflucht zeitintensiv werden. So viele Stunden hat der Tag einfach nicht. Und andersrum bist du als jemand der zu verlinkendes Material online stellt nun nur noch damit beschäftigt solche eidesstattliche Versicherungen auszufüllen und zurückzumailen. Bitte geben sie mir den Gnadenschuss ...
Und genau diese Gedankengänge sind aus meiner Sicht reißerische Übertreibungen. Es geht ganz klar um Gewinnerzielungsabsicht und die ist bei Nutzern eines Forums in der Regel nicht gegeben. Ein kommerzieller Forenbetreiber müsste Links auf illegale Inhalte auf Anfrage oder bei Bemerken sicher entfernen, aber ich glaube nicht, dass ihn ein Gericht in der Pflicht sehen würde, jeden Link zu prüfen.
Tiles hat geschrieben:Was anderes wäre wenn mich jemand auffordert einen Link zu entfernen der auf illegales Material verweist. Das mache ich dann selbstverständlich. Aber darum gehts hier ja gar nicht. Es geht darum dass ich gleich im Vorfeld davon ausgehen muss dass jedes verlinkte Material erst mal illegal ist. Und das ist eben eine Umkehrung der Unschuldsvermutung. Und das ist nicht Rechtsstaatlich. (Ich frage mich immer noch wieso die GEMA genau das darf. Bananenrepublik Deutschland ... )
Ich glaube man muss als kommerzieller Seitenbetreiber nur glaubhaft machen können, dass man sich darüber Gedanken gemacht hat, ob die verlinkte Seite direkt illegale Inhalte beinhaltet und diese Gedanken dann zu einer Verneinung geführt haben. In diesem Fall war es ja so, dass der Antragsgegner der Verfügung eben genau diese Verantwortung kategorisch von sich gewiesen hat.
Krishty hat geschrieben:Ja, aber jetzt haftest du ja sogar für Urheberrechtsverstöße anderer :)
Das war doch schon immer so? Wenn ich in meinem Restaurant Musik von einer gebrannten CD abspiele (die CD habe ich von einem Freund bekommen und die Lieder sind einfach soo toll), um die Gäste zu erfreuen, dann ist das zurecht ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Sonst könnte man sich das Recht auch sparen. Hätte ich nichts gegen, dann würde ich aber auch auf das kapitalistische System, zumindest so wie es jetzt ist, verzichten wollen.